
Tarife
Die Kosten für die Pflege und Betreuung im ambulanten Bereich werden durch die Gesundheitsdirektion Kanton Zürich geregelt.
Die Kostenaufteilung zwischen Krankenkassen und Gemeinden wird jährlich in den Normkosten/ Normdefizit ermittelt und publiziert.
Erbrachte Krankenkassenleistungen (KVG, KLV Artikel 7, Absatz 2) werden den Kunden von allen Anbietern mit den gleichen Beträgen in Rechnung gestellt (Kanton Zürich 7.65 SFR/ Leistungstag. Der festgesetzte Betrag, ist unabhängig von der Einsatzdauer und Häufigkeit an den einzelnen Einsatztagen). Die Gebührenunterschiede lassen sich lediglich in den Gemeindeanteilen finden.
Mehr Informationen finden Sie auf dem publizierten Link der Gesundheitsdirektion
Patientenanteile zum Gemeideanteil
Sie bezahlen im Kanton Zürich 7.65 SFR/ Tag. Der festgesetzte Betrag, ist unabhängig von der Einsatzdauer und Häufigkeit an den einzelnen Einsatztagen.
Tarife Ergänzenden Leistungen
Kassenpflichtige Krankenkassenbeiträge
Abklärung und Beratung exkl./ inkl. Migel 54.10 / 54.10SFR/ Stunde
Behandlungspflege exkl./ inkl. MiGel 54.00 / 57.35SFR/ Stunde
Grundpflege exkl./ inkl. MiGel 40.10 / 40.60SFR/ Stunde
Zur Kostendeckung der KLV Leistungen beteiligen sich die Gemeinden mit den aufgeführten Tarifen für freiberufliche Pflegefachkräfte. Die Tarife sind tiefer als bei den öffentlichen Spitexbetrieben.
Gemeindeanteil Freiberufliche Pflegekraft
Patientenanteile zur Krankenkasse